Information in eigener Sache

Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der innolectric AG

Wir möchten Sie umfänglich und transparent darüber informieren, dass das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Bochum am 8. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der innolectric AG angeordnet hat.

 

Das Insolvenzgericht hat zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Dorothee Madsen von der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN bestellt. Der Vorstand wird den Prozess gemeinsam mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin aktiv begleiten.

 

Wir sind davon überzeugt, dass es uns mit Unterstützung unserer Geschäftspartner gelingen wird, eine nachhaltige Sanierung der innolectric AG zu realisieren. Das Wichtigste für Sie ist, dass der Geschäftsbetrieb in gewohnter Weise vollumfänglich aufrechterhalten wird und im Verfahren ein dauerhafter Erhalt der innolectric AG als bestmögliches Ergebnis für die Gläubiger angestrebt wird.

 

Unsere Kunden, Lieferanten und Partner bitten wir für weitere Informationen um Beachtung des Anschreibens von Vorstand und vorläufiger Insolvenzverwalterin. Beachten Sie ebenso den Gerichtsbeschluss in dieser Angelegenheit.

 

Wir schätzen Sie als unseren Kunden/ Lieferanten/ Partner sehr. Deshalb wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns auch in dieser anspruchsvollen Phase Ihr Vertrauen schenken, um uns neu aufzustellen.

 

Nur durch die Sicherung der jetzigen Betriebsfortführung der innolectric AG wird eine langfristige Sanierungs- und Fortführungschance für unser Unternehmen bestehen. Wir hoffen deshalb sehr, dass Sie diese Sanierungsbemühungen unterstützen werden und danken Ihnen bereits jetzt für die gute Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre gewohnten innolectric AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie diese gerne an. Für generelle Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte schriftlich an customercare@innolectric.ag